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Prüfungsverordnung

​Untere Stufen​

Die Prüfungen der unteren Stufen (Farbgurte von weiß bis braun oder gleichwertige Einstufungen) werden innerhalb der Sportzentren vom Technischen Direktor nach den jeweiligen Prüfungsverordnungen abgenommen.

Der Technische Direktor füllt die Liste der Prüflinge aus und schickt diese an die MAA Germany. Somit wird bei den Schülern für die jeweilige abgelegte (und bestandene) Prüfung eine Marke in den Budopass eingeklebt.

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Punkte​

Die Punkte dienen als offizielles Nachweis-System der Teilnahme an Lehrgängen und Auffrischungslehrgängen in Theorie und Praxis.
Ab Braun-Gurt oder gleichwertiger Graduierung sind die Schüler verpflichtet, eine gewisse Punktezahl (s.u.) für die nächste Prüfungszulassung nachzuweisen.
Das Punkte-System der MAA International basiert auf folgendem Schema:

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VERANSTALTUNG                                                         PUNKTE

Internationales Treffen der MAA                                10
Internationale Lehrgänge                                             10
Nationale Lehrgänge (Keiko Ryu)                               10
Regionale Lehrgänge                                                         5


​Die Teilnehmer aus anderen Ländern erhalten 10 zusätzliche Punkte.

Unter besonderen Voraussetzungen kann der Verantwortliche eines Stiles bzw. einer Methode bis zu 35 Punkte für spezielle Auffrischungs- und Prüfungsvorbereitungen vergeben.

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Höhere Grade​

Die Prüfungen für höhere Grade (Schwarzgurt und Dan-Graduierungen) werden grundsätzlich von der MAA-Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfungskommission wird im eigenen Land von der nationalen und internationalen technischen Kommission ernannt.
Die Kommission stellt sich zusammen aus dem Kommissionspräsidenten (Manager) des Landes sowie dem verantwortlichen nationalen Prüfer des jeweiligen Stils oder der Methode.

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Internationale Prüfungsvorgaben

    Schwarzgurt        Kommission                Punkte              Lehrgänge               Wartezeit           Mindestalter
1. Schwarzgurt        Regional                          35                 1 nationaler             1 Jahr                 15 Jahr

2. Schwarzgurt        Regional                          70                 2 nationale               2 Jahre               17 Jahre
3. Schwarzgurt        National                        105                 3 nationale               3 Jahre               20 Jahre
4. Schwarzgurt        National                        140                 4 nationale               4 Jahre               24 Jahre
5. Schwarzgurt        National                        175                 5 nationale               5 Jahre               29  Jahre (nur mit Master-Qualifizierung)


Die Stile und Methoden folgen dem eigenen Prüfungsprogramm. Dieses muss bei der Prüfungskommission vorliegen. Zudem müssen eine schriftliche Prüfungszulassung sowie ein Vortrag über ein eigenes Thema vorgelegt werden. Es ist möglich, die Prüfung vor einer höher graduierten (internationalen) Prüfungskommission abzulegen.

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In Deutschland wird die Altersgrenze für Jugend-Schwarzgurte (gem. Beschluss der MAA-International vom Dezember 2012) festgelegt auf:
1.    13 Jahre
2.    15 Jahre
3.    18 Jahre

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Technische Qualifizierungen
Die Technischen Qualifizierungen werden von der MAA erlassen. Sofern die abgelegten Prüfungen bestanden wurden, kann man für folgende technische Qualifizierungen geprüft werden:


Prüfung                                                Kommission               Mindestgraduierung                                              Mindestalter
Trainer                                                  National                     1. Dan oder gleichwertig                                        18 Jahre
Instructor (Ausbilder)                          National                      2. Dan oder gleichwertig                                       20 Jahre
Full Instructor (Instr. 2. Stufe)             National                      3. Dan oder gleichwertig                                      24 Jahre
Master (Meister)                                   International              4. Dan oder gleichwertig                                       29 Jahre

 

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BITTE BEACHTEN:
Voraussetzung für das Ablegen einer Qualifizierungs-Prüfung ist, dass bereits sämtliche niedrigeren Qualifizierungs-Prüfungen abgelegt und bestanden wurden!

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