













Prüfungsverordnung
Untere Stufen
Die Prüfungen der unteren Stufen (Farbgurte von weiß bis braun oder gleichwertige Einstufungen) werden innerhalb der Sportzentren vom Technischen Direktor nach den jeweiligen Prüfungsverordnungen abgenommen.
Der Technische Direktor füllt die Liste der Prüflinge aus und schickt diese an die MAA Germany. Somit wird bei den Schülern für die jeweilige abgelegte (und bestandene) Prüfung eine Marke in den Budopass eingeklebt.
Punkte
Die Punkte dienen als offizielles Nachweis-System der Teilnahme an Lehrgängen und Auffrischungslehrgängen in Theorie und Praxis.
Ab Braun-Gurt oder gleichwertiger Graduierung sind die Schüler verpflichtet, eine gewisse Punktezahl (s.u.) für die nächste Prüfungszulassung nachzuweisen.
Das Punkte-System der MAA International basiert auf folgendem Schema:
VERANSTALTUNG PUNKTE
Internationales Treffen der MAA 10
Internationale Lehrgänge 10
Nationale Lehrgänge (Keiko Ryu) 10
Regionale Lehrgänge 5
Die Teilnehmer aus anderen Ländern erhalten 10 zusätzliche Punkte.
Unter besonderen Voraussetzungen kann der Verantwortliche eines Stiles bzw. einer Methode bis zu 35 Punkte für spezielle Auffrischungs- und Prüfungsvorbereitungen vergeben.
Höhere Grade
Die Prüfungen für höhere Grade (Schwarzgurt und Dan-Graduierungen) werden grundsätzlich von der MAA-Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfungskommission wird im eigenen Land von der nationalen und internationalen technischen Kommission ernannt.
Die Kommission stellt sich zusammen aus dem Kommissionspräsidenten (Manager) des Landes sowie dem verantwortlichen nationalen Prüfer des jeweiligen Stils oder der Methode.
Internationale Prüfungsvorgaben
Schwarzgurt Kommission Punkte Lehrgänge Wartezeit Mindestalter
1. Schwarzgurt Regional 35 1 nationaler 1 Jahr 15 Jahr
2. Schwarzgurt Regional 70 2 nationale 2 Jahre 17 Jahre
3. Schwarzgurt National 105 3 nationale 3 Jahre 20 Jahre
4. Schwarzgurt National 140 4 nationale 4 Jahre 24 Jahre
5. Schwarzgurt National 175 5 nationale 5 Jahre 29 Jahre (nur mit Master-Qualifizierung)
Die Stile und Methoden folgen dem eigenen Prüfungsprogramm. Dieses muss bei der Prüfungskommission vorliegen. Zudem müssen eine schriftliche Prüfungszulassung sowie ein Vortrag über ein eigenes Thema vorgelegt werden. Es ist möglich, die Prüfung vor einer höher graduierten (internationalen) Prüfungskommission abzulegen.
In Deutschland wird die Altersgrenze für Jugend-Schwarzgurte (gem. Beschluss der MAA-International vom Dezember 2012) festgelegt auf:
1. 13 Jahre
2. 15 Jahre
3. 18 Jahre
Technische Qualifizierungen
Die Technischen Qualifizierungen werden von der MAA erlassen. Sofern die abgelegten Prüfungen bestanden wurden, kann man für folgende technische Qualifizierungen geprüft werden:
Prüfung Kommission Mindestgraduierung Mindestalter
Trainer National 1. Dan oder gleichwertig 18 Jahre
Instructor (Ausbilder) National 2. Dan oder gleichwertig 20 Jahre
Full Instructor (Instr. 2. Stufe) National 3. Dan oder gleichwertig 24 Jahre
Master (Meister) International 4. Dan oder gleichwertig 29 Jahre
BITTE BEACHTEN:
Voraussetzung für das Ablegen einer Qualifizierungs-Prüfung ist, dass bereits sämtliche niedrigeren Qualifizierungs-Prüfungen abgelegt und bestanden wurden!